Re: ABE für Rückleuchten erforderlich?
Als Antwort auf: Re: ABE f?r R?ckleuchten erforderlich? von Schumuckl am 02. Mai 2008 22:13:23:
Wiki sagt : Sie mu? mitgef?hrt werden
Betriebserlaubnis f?r Fahrzeugteile [Bearbeiten]Die Betriebserlaubnis f?r Fahrzeugteile (? 22 StVZO) wird f?r ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel f?r Sonderr?der wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen k?nnen jedoch das Fortgelten der Fahrzeug-Betriebserlaubnis von der Durchf?hrung einer ?nderungsabnahme nach ? 19 Absatz 3 StVZO abh?ngig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis f?r das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der ?nderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden k?nnen. Au?erdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Pr?fzeichen.
MfG
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- ABE für Rückleuchten erforderlich? - SpeedsterM20, 02.05.2008, 21:43
- Re: ABE für Rückleuchten erforderlich? - Schumuckl, 02.05.2008, 22:13
- Re: ABE für Rückleuchten erforderlich? - Spiggy, 02.05.2008, 22:33
- Re: ABE für Rückleuchten erforderlich? - Schumuckl, 02.05.2008, 22:13