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Re: eben geblitzt

verfasst von VD, 18.04.2008, 14:35


Als Antwort auf: Re: eben geblitzt von oli-dreier am 18. April 2008 14:32:06:


Zitat www.strafzettel.de:

<i>Die Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) werden nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch getilgt, ohne dass man als Fahrerlaubnisinhaber die Tilgung beantragen oder sonst aktiv werden m?sste. Die Tilgungsfristen betragen

<b>?zwei Jahre bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

?f?nf Jahre bei Entscheidungen wegen Straftaten, sofern nicht eine besonders schwerwiegende Tat vorliegt, sowie bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung

?zehn Jahre , sofern nicht eine zwei- oder f?nfj?hrige Frist gilt.</b>

Eintragungen im VZR werden bei Vorliegen mehrerer Eintragungen grunds?tzlich erst getilgt, wenn f?r alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Sind z.B. mehrere Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten vorhanden, so wird die Tilgung einer Eintragung auch nach Ablauf von zwei Jahren nicht erfolgen, wenn auch nur eine weitere Ordnungswidrigkeit eingetragen ist, bei der die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Die sogenannte ?absolute Tilgungsfrist? betr?gt bei Ordnungswidrigkeiten f?nf Jahre. Nach diesem Zeitraum werden Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten, mit Ausnahme von Promille- oder Drogenverst??en, sp?testens gel?scht, selbst, wenn wegen der j?ngsten Eintragung noch keine Tilgungsreife gegeben ist.

Die Tilgungsfrist beginnt bei Ordnungswidrigkeiten mit der Rechtskraft der eingetragenen Entscheidung. Es gibt daher F?lle, in denen durch ein entsprechendes Vorgehen im Verfahren vor der Beh?rde oder dem Gericht zumindest erreicht werden kann, dass die bevorstehende Tilgung ?lterer Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten nicht wegen einer kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist erfolgenden neuen Eintragung unterbleibt.

Durch das Justizmodernisierungsgesetz, das im September 2004 verk?ndet wurde, wurden die Vorschriften ?ber die Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister versch?rft. Die Tilgung von Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten erfolgt danach erst nach drei Jahren. Im Ergebnis bedeutet dies, dass es bei mehrfachen Verkehrsverst??en um so wichtiger ist, "um jeden Punkt zu k?mpfen". Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de empfiehlt daher nachdr?cklich, bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister in neuen Bu?geldverfahren alle erdenklichen Schritte zu unternehmen, um eine Verurteilung nach M?glichkeit abzuwenden.


Bei Straftaten beginnt die Tilgungsfrist mit dem Tag des ersten Urteils, also bereits vor Eintritt der Rechtskraft.

Getilgte Eintragungen im Verkehrszentralregister werden vollst?ndig vernichtet. Zu einem sp?teren Zeitpunkt werden dann keine Ausk?nfte ?ber getilgte Eintragungen erteilt, dies ist wegen der Vernichtung der entsprechenden Daten auch nicht m?glich.
</i>


 

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