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Re: oder schilder und papiere schicken lassen, abmelden, kzkennz. holen und ab d

verfasst von HaggesBMWnuLLZweier, 14.04.2008, 00:22


Als Antwort auf: oder schilder und papiere schicken lassen, abmelden, kzkennz. holen und ab daf?r von Christian18 am 13. April 2008 23:56:52:


Ja nun habe ich ja viele Ideen bekommen.
Mich st?ren zwar die m?glichen 2 Punkte auf meiner wei?en Weste, aber wenn ich meinem Cousin einen Gefallen tun kann, w?re es okay.

Die Idee mit Schildern, Papiere schicken lassen ist auch so eine Sache...
Seine ehemalige Lebensgef?hrtin (Spanierin, spricht nur Spanisch) wird den Teufel tun und uns die schicken - jetzt hat sie ja einen Wagen, mit dem sie fahren kann.

Also hin, Wagen mitnehmen und gut ist wohl die beste L?sung...

Sonderfall: Pkw-?berf?hrung ins Ausland
Ein Sonderfall ist die ?berf?hrung eines Pkw mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland. Das von einer deutschen Zulassungsstelle ausgegebene Kurzzeitkennzeichen entspricht zwar den internationalen Vorschriften, aber der rote Fahrzeugschein, der mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, muss von den ausl?ndischen Beh?rden nicht akzeptiert werden. Grund: Dieser Fahrzeugschein entspricht nicht den internationalen Stra?enverkehrs?bereinkommen (von 1926, 1949 und 1968). Ausnahme: Mit Italien und ?sterreich bestehen Abkommen ?ber die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen ?berf?hrungs- und Probekennzeichen und der zugeh?rigen Fahrzeugpapiere.

Wer sicher gehen will, kann sich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen lassen. Au?erdem kann man die erforderlichen Personen- und Fahrzeugdaten durch die zust?ndige Beh?rde in den nationalen Zulassungsschein eintragen lassen.
In anderen europ?ischen Nachbarl?ndern wird das Kurzzeitkennzeichen in der Regel toleriert bzw. nicht beanstandet. Es besteht jedoch keinerlei Rechtsanspruch oder Gew?hr f?r die Beibehaltung dieser Praxis. In der Vergangenheit gab es F?lle, etwa in Belgien oder Luxemburg, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Der Versicherungsschutz ist bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland in vollem Umfang gegeben. Die Gr?ne Karte wird aber in der Regel nur dann ausgegeben, wenn eine anschlie?ende regul?re Zulassung des Pkw als sicher gilt.


Man ist das alles verzwickt....

Danke schonmal.
Greets Pad


 

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