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Re: OT: Gebrauchtwagengarantie

verfasst von MaDD, 11.04.2008, 15:10


Als Antwort auf: Re: OT: Gebrauchtwagengarantie von AC Nico am 11. April 2008 14:46:55:


bis 6 Monate: Wenn der Fehler bei Auslieferung bestanden hat, muss der H?ndler gerade stehen

"und das muss der Kunde auch beweisen :)"

Und genau das stimmt nicht. Der Kunde muss innerhalb der ersten 6 Monate nicht beweisen, da? der Fehler schon beim Kauf vorlag. Es reicht zu, da? der Fehler vorhanden ist und der H?ndler muss den Schaden abstellen. Zu kl?ren w?re lediglich, ob das Lenkgetriebe mit unter die gesetzliche Gew?hrleistung bzw. Sachm?ngelhaftung f?llt oder als Verschlei?teil angesehen werden muss. Das wei? ich jetzt auch nicht genau.

Nach 6 Monaten gilt wie schon beschrieben die Beweislastumkehr.

Gr??e

Martin



 

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