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Re: OT: Gebrauchtwagengarantie

verfasst von MaDD, 11.04.2008, 15:05


Als Antwort auf: OT: Gebrauchtwagengarantie von 318i_cab_nils am 11. April 2008 13:41:56:


Moin,

erstmal gilt es zu unterscheiden, ob es sich um die gesetzliche Gew?hrleistung von 12 Monaten bei Gebrauchtwagenkauf handelt oder um eine extra abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie ?ber einen bestimmten Zeitraum.

Bei der Gew?hrleistung gilt wie die anderen schon sagten:

In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der H?ndler beweisen, da? der Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat. Das kann er in der Regel nicht und damit m?sste er das Lenkgetriebe eigentlich ersetzen.

Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr und Dein Freund m?sste nachweisen, da? der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Ist ebenso schwierig.

Wenn es sich aber um ne extra abgeschlossene Garantie handelt, dann kommt es auf die Garantiebedingungen an, ob das Lenkgetriebe eingeschlossen ist und wieviel Prozent davon die Versicherung tr?gt. Das nat?rlich nach der Zeit der gesetzlichen Gew?hrleistung.

Gr??e

Martin



 

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