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aber:

verfasst von cyberghost, 01.04.2008, 13:21


Als Antwort auf: Cabriofahren demn?chst nur mit Helm EU Verordnung sei Dank ggg von Armin am 01. April 2008 13:02:11:


das gilt doch nur f?r quads oder?

? 21a Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Wer Kraftr?der oder offene drei- oder mehrr?drige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten H?chstgeschwindigkeit von ?ber 20 km/h f?hrt sowie auf oder in ihnen mitf?hrt, muss w?hrend der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Und mal ehrlich: h?tte ich einen Oldtimer der so alt ist das er keine Sicherheitsgurte hat w?rde ich mir diese nachr?sten.
Auf- bzw. Nachr?stungen der sicherheit betreffend sind auch in der Oldi-szene kein tabu.

Greets
Markus


 

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