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OT: An die Rechtsexperten, negative Ebay-Bewertung

verfasst von hiaz444, 24.03.2008, 23:30



Hatte ja letztens schon geschrieben als ich ein Lenkrad verkauft habe, dass mir der K?ufer eine schlechte Bewertung gegeben hat! In meiner Wut habe ich ihm auch eine schlechte Bewertung gegeben mit dem Text: "ACHTUNG! Zahlungsunf?higer Ebayer! Kauft Sachen ein und kann nicht bezahlen!" Nun will der gute Mann dass da machen: "W?hrend meine Bewertung relativ neutral gehalten ist, ist die Ihrige strafrechtsrelevant rufsch?digend. Ich erwarte R?cknahme bis morgen 16:00 Uhr und w?rde im Falle ergebnislosen Ablaufes den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgeben und Sie zivilrechtlich in Anspruch nehmen. Da kann ich keinen Spa? verstehen." Meine Frage: Was kann der da machen? Bewertung wurde bereits zur?ckgenommen, erscheint aber in Ebay dennoch, nur mit dem Text das sich K?ufer und Verk?ufer eben geeinigt haben. Hab ich irgendwas zu bef?rchten?


 

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