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Re: OT, An die Personalgurus, ein Auszug ausm Arbeitszeugnis

verfasst von BMWMartin, 19.03.2008, 16:59


Als Antwort auf: Re: OT, An die Personalgurus, ein Auszug ausm Arbeitszeugnis von abbakus am 19. M?rz 2008 13:39:54:


Man kann auch durch Weglassen etwas negativ ausdruecken.
Ein Satz mit dem Grund fuer ihr Ausscheiden ist wichtig.
Heisst es sinngemaess "Verlaesst das Unternehmen auf eigenen Wunsch" ohne weitere Angaben --> Zur Kuendigung gedraengt.
Darunter zeigt fehlendes Bedauern aufgrund ihres Ausscheidens an, dass man froh ist sie wieder los zu sein...

<b>Hui Peter... Der Lehrvertrag wurde eben erf?llt. Da es g?ngige Praxis ist bei diesem Unternehmen, Lehrlinge auszubilden und nur sehr selten einen zur weiteren Anstellung zu behalten w?rde ich das garnicht weiter werten wollen...
Hab den Wisch leider inzwischen nichtmehr hier...</b>


>Und (fuer mich) ebenso wichtig:
>Wer hat unterschrieben?
>Irgendwer mit "i.A.", der Betriebsleiter, der Personalchef oder der Chef selber?
>Bei guten Leuten unterschreibt immer die Geschaeftsfuehrung bzw. der Personalchef.


<b>Der GF und der Stellvertreter hatten unterschrieben, wenn ich es richtig behalten habe. Nur ist eine Wertung evtl. wieder fraglich bei einem Lehrling.

Da fliegt die Mappe mit den Arbeitszeugnissen beim GF auf den Tisch und der zeichnet die mal eben fix durch, oder seh ich das falsch? ;o)

Gru?

Martin</b>


 

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