tütüdülüü
Als Antwort auf: Um sicher zu gehen geh zum Rechtsanwalt ! mt von MARIO M52B28 am 11. M?rz 2008 17:56:15:
Da ist man mal kurz nicht da.
Sie bleibt auf dem Schaden sitzen. Inbesondere von den Nachbarn oder Feuerwehr ist nichts zu holen. Ist der Mietvertrag neuerer Natur, besteht auch gegen?ber dem Vermieter kein Anspruch. Um genaueres zu sagen, m?sste man mal dads Papier einsehen.
>Man wird hier viele meinungen h?ren aber es wird dir keiner di Rechtslage klar definieren k?nnen . Es gibt recht wenig Anw?lte die nen E30 haben. Wenn du sicher sein willst dann geh zu nem Anwalt , der regelt das in der Regel komplett.
>Die FW ist f?r Folgesch?den ( t?r aufbrechen bei dir ) nicht verantwortlich. Der der Angerufen hat wird ganz bestimmt nicht daf?r zahlen m?ssen da er in bestem wissen und gewissen gehandelt hat und das nicht mutwillig war deshalb ist diese aussage schon mal komplett schwachsinn !
>Mario
gesamter Thread:
- Wer kennt sich aus? Rechtsfrage. Feuerwehreinsatz - Ring-Tobi, 11.03.2008, 16:35
- Re: Wer kennt sich aus? Rechtsfrage. Feuerwehreinsatz - Spediteuse, 11.03.2008, 16:38
- Um sicher zu gehen geh zum Rechtsanwalt ! mt - MARIO M52B28, 11.03.2008, 17:56
- tütüdülüü - MarburgerE30, 12.03.2008, 01:38
- Um sicher zu gehen geh zum Rechtsanwalt ! mt - MARIO M52B28, 11.03.2008, 17:56
- Re: Wer kennt sich aus? Rechtsfrage. Feuerwehreinsatz - Iceman29, 11.03.2008, 16:39
- das ist mal kompletter schwachsinn. - MARIO M52B28, 11.03.2008, 18:00
- Re: Wer kennt sich aus? Rechtsfrage. Feuerwehreinsatz - A. Heger, 11.03.2008, 18:09
- nen schlüsseldienst hätte es auch getan......... - Mathes 318iA/325iT, 11.03.2008, 18:16
- Re: Wer kennt sich aus? Rechtsfrage. Feuerwehreinsatz - is_berlin, 11.03.2008, 18:25
- Re: Wer kennt sich aus? Rechtsfrage. Feuerwehreinsatz - is_berlin, 11.03.2008, 18:25
- Re: Wer kennt sich aus? Rechtsfrage. Feuerwehreinsatz - Spediteuse, 11.03.2008, 16:38