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Rechtslage

verfasst von Alpina1306, 11.03.2008, 19:04


Als Antwort auf: in meinen augen s?belrasseln................ von Mathes 318iA/325iT am 11. M?rz 2008 18:04:27:


Also, nat?rlich habe ich ihm geantwortet und den Sachverhalt erkl?rt!
Es ist tats?chlich so, das in diesem Fall zun?chst ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Ich stelle ein Angbot (meine Willenserkl?rung), er gibt seine Willenerkl?rung also Gebot, beende ich, ist er der Vertragspartner!
Wenn ich das BGB richtig verstehe, ist meine Willenserkl?rung nichtig, wenn ein Irrtum vorliegt (? 119 ff.)
Meines Erachtens kann er auch kein Schadensersatz verlangen, denn wie soll ihm der entstanden sein?


 

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