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Es gibt irgendwo en Urteil, dass der Artikel an den zum Abbruch Hüchstbietenden

verfasst von VD, 11.03.2008, 18:28


Als Antwort auf: Was will er denn? von Claudius am 11. M?rz 2008 18:23:04:


zu dem momentanen Preis verkauft werden muss.
D?rfte sich aber hier nicht anwenden lassen, da ein Irrtum vorliegt. Somit gibt es keinen g?ltigen Vertrag.
Ich w?rd dem einfach Antworten, dass Du den Artikel wegen eines Irrtums gestrichen hast. Neu einstellen mit korrekter Beschreibung. Dann soll er halt darauf bieten.
Ansonsten sag ihm, dass Du Dich auf Post von seinem Anwalt freust.

Gru?


 

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