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Re: Wer kennt sich aus? Rechtsfrage. Feuerwehreinsatz

verfasst von A. Heger, 11.03.2008, 18:09


Als Antwort auf: Wer kennt sich aus? Rechtsfrage. Feuerwehreinsatz von Ring-Tobi am 11. M?rz 2008 16:35:57:


diese Ma?nahme geh?rt nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr.

Die Aufgaben der Feuerwehr findest Du in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen.

Von Gefahr in Verzug kann man ebenfalls nicht ausgehen.

Es handelt sich hier sogar um Hausfriedensbruch.


Rechtsgrundlage f?r den Kostenersatz ist die jeweilige Geb?hrensatzung f. FF-Eins?tze der Kommune. Gegen den Bescheid legst vorerst schriftlich Widerspruch ein ( Begr?ndung: Rechtsgrundlage fehlt, Behelfsbegr?ndung: Grundsatz der Verh?ltnism??igkeit ?berschritten) - zur Fristwahrung.

Ferner erstattest Du privatrechtlich eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch.

Ein Abdruck Widerspruches sowie des Bescheides ?ber Kostenersatz sendest Du zugleich an den Landesfeuerwehrverband.

Und dann rauschts im Karton :-)

>Hallo Leute,
>meine Freundin wohnt in einem Mietshaus.
>Sie war ?ber das Wochenende nicht in Ihrer Wohnung und der Schwimmer von der Toilette war defekt. Dies wusste sie nicht und die Nachbarn wunderten sich, dass man die ganze Zeit ein Rauschen h?rt. Die dachten die Wohnung l?uft voller Wasser wegen einem Rohrbruch. In Folge dessen haben die Nachbarn die Feuerwehr angerufen. Die haben die T?r aufgebrochen und haben den schwimmer "vorl?ufig repariert".
>Danach haben die bei meiner Freundin angerufen und haben der gesagt: "Wir haben ihre Wohnung aufgebrochen. Lassen sie sich ein neues Schloss einbauen".
>Gesagt getan, meine Freundin und ich dahin ged?st und vom Schl?sseldienst nen saftig teures Schlo? inkl. Sonntagszuschlag einbauen lassen.
>Der wollte nat?rlich DIREKT Bares sehen, was wir bezahlt haben.
>Nun kam nen Monat sp?ter die Rechnung der Feuerwehr.
>So, wer zahlt nun die ganzen Kosten?
>Meiner Meinung nach ist der Vermieter daf?r verantwortlich, oder?



 

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