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Re: Vordrängler! ;-)

verfasst von Frank336i, 09.03.2008, 22:18


Als Antwort auf: Re: ich habs in meinen rechtsunterlagen auf jeden fall irgendwo stehen von M@x am 09. M?rz 2008 22:12:07:


>>und ich meine sogar dass im BGB nirgends was steht ?ber die 6 monate.
>
><i>" ? 476 Beweislastumkehr
>Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahr?bergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahr?bergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. "</i>



 

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