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Doch doch Nico gibts

verfasst von Hoffy, 09.03.2008, 22:11


Als Antwort auf: es gibt keine beweislastumkehr von AC Nico am 09. M?rz 2008 22:04:46:


Generell liegt die Beweislast immer beim K?ufer.
In den ersten 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, ?476 BGB. Hei?t, dass hier der Fehler schon bei Gefahren?bergang vermutet wird.


mfg





 

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