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Alles halb so wild

verfasst von Spediteuse, 03.03.2008, 16:41


Als Antwort auf: OT: Auto aus der Schweiz von deedee am 03. M?rz 2008 15:13:19:


Moin,

ich will hier mal so kurz als m?glich das Prozedere f?r die Verzollung eines Gebrauchtwagen von CH nach D beschreiben.

Dabei gehe ich, in diesem Forum vielleicht nachvollziehbar, von einem E30 aus. Sprich ein ?lteres Auto mit vergleichsweise geringem Wert (unter 6000 EUR) und aufgrund des Alters ohne EU-Zertifikat.

Wer sich auf die Suche nach einem Auto in der Schweiz macht, sollte sich vorsoglich schonmal die Doppelkarte f?r ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und, falls das Auto dann auch sofort zugelassen werden soll, auch die "normale" Doppelkarte.
Alternativ dazu kann man ein abgemeldetes Auto auch "aufgeladen" nach Deutschland bringen. Aber dies d?rfte nur interessant sein f?r diejenigen sein, die a) grenznah wohnen und b) ?ber einen Agrarhaken und einen H?nger verf?gen.
Der Hintergrund hierf?r ist die vom Zoll ?berpr?fende Aufgabe, ob bei Benutzund der deutschen Strassen auch eine Versicherungsdeckung existiert. Oder das Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Denn Kennzeichen werden in der Schweiz Personen und nicht Fahrzeugen zugeteilt. So bleibt das Kennzeichen also beim Eigent?mer und das Fahrzeug selbst wird abgemeldet.
Falls das Auto aber tats?chlich noch zugelassen sein sollte, will Vater Staat sicher gehen und verlangt bei Einfuhr die Kfz-Steuer mit einem Satz von 25,36 EUR je 100ccm bei Benziner oder 37,58 EUR bei Dieseln. Diese werden verrechnet bei Anmeldung in D, aber wer will schon freiwillig dem Staat f?r einen Zeitraum X ein zinsloses Darlehen in derartiger H?he gew?hren.

Alles beginnt mit dem Kauf des Fahrzeugs und damit verbunden mit dem Kaufvertrag. Hierbei sollte schon mit dem Verk?ufer gesprochen werden, dass in den Kaufvertrag folgender Passus mit aufgenommen wird:

?Der Ausf?hrer der Ware, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erkl?rt, dass diese Ware, soweit nicht anders angegeben, pr?ferenzbeg?nstigte EU-Ursprungsware ist.?

Auch sollte, neben dem CHF-Betrag, die Kaufsumme in EUR ausgewiesen sein. Das erspart dem Zoll die Umrechnerei.

Nun besorgt man sich seine ?berf?hrungskennzeichen und los gehts.

Nach der Kaufabwicklung bekommt man den "Fahrzeugausweis", einen grauen Lappen, der ?hnlich unserem Brief/Schein ist.

Nun gehts zur Grenze wo man freundlich nach den "Selbstverzollern" fragt. Es empfiehlt sich die etwas gr?sseren Grenz?berg?nge zu w?hlen. Nicht, dass das woanders nicht auch ginge, aber das Prozedere ist dort t?gliche Arbeit und insofern sehr routinert.

Nach Vorlage von
- Kaufvertrag
- Fahrzeugausweis (mit dem Vermerk "Annuliert", also abgemeldet)
- Personalausweis
- Rosa Lappen f?r ?berf?hrungskennzeichen
gehts auch schon los.

Man bekommt eine "Unbenklichkeitsbescheinigung f?r die Zulassung eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeugsanh?ngers" zusammen mit dem "Einfuhrabgabenbescheid". Dieser spiegelt nichts anderes als die Errechnung der MwSt. in Deutschland, basierend auf dem Kaufpreis, wieder.
Nach Entrichtung der Abgaben (19% der Kaufsumme) erh?lt man eine Quittung und darf nach Deutschland einreisen.

Wenn man nicht warten muss, ist das in ca. 10 Minuten alles erledigt.

Nun sollte man das Kennzeichen noch nutzen um am Heimatort schnell noch beim T?V vorbei zu schauen. Denn neben der ASU und dem regul?ren T?V muss noch eine Vollabnahme nach ? 21 StVZO gemacht werden. Warum ist relativ leicht: F?r die deutschen Beh?rden gibt es keine Unterlagen aus denen hervorgeht, dass das Auto verkehrskonform ist. Daher wird diese Bescheinigung ben?tigt.
Nach Bestehen des T?V kann man dann zur Zulassungsstelle. Dort legt man all seine Papiere vor und kann seine Auto zulassen.

Ben?tigt wird:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Kaufvertrag
- annulierte ausl?ndische Zulassung
- Perso
- Doppelkarte
- Bescheinigung ?ber ASU und ?21
- Einfuhrabgabenbescheid mit Quittung

Wie man sieht, ist das alles keine Zauberei, das kann jeder. Und man kann sich die ~50 EUR f?r einen Zollagenten sparen. Der macht n?mlich auch nichts anderes.

Und nun viel Spass beim Importieren!

Gr?sse,
Bo

P.S. Einmal habe ich es erlebt, dass der (schweizer) Zoll das "EUR.1" Dokument sehen wollte. Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen - bei einem Warenwert unter 6000 EUR reicht der oben beschriebene Pr?ferenznachweis mittels des Satzes auf der Handelsrechnung.

Bei teuren Fahrzeugen muss man obendrein nat?rlich auch noch Zoll bezahlen. Die papiertechnische Abwicklung ?berl?sst man (inklusive dann auch dem EUR.1 am besten einem Zollagenten. Die sitzen direkt vor Ort an den grossen Grenz?berg?ngen und nehmen f?r sowas ~50 EUR. Aber am Besten vorher mit denen Kontakt aufnehmen, damit man auch alle Papiere dann vorlegen kann.



 

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