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Mo bis Fr ist Mo bis Fr und nicht Mo bis Fr o. Feiertage

verfasst von MarburgerE30, 28.02.2008, 20:49


Als Antwort auf: Zum Thema zeitlich begrenzt auch mal ne Frage: von AndrE30M42 am 28. Februar 2008 20:17:28:


>Wir haben hier ne 30er Zone vor ner Schule, stark befahren die Strasse (verbindet 2 gro?e Hauptstrassen miteinander). Unter dem 30er Schild ein Zusatzschild: Mo-Fr, 7-17Uhr. ca 200m hinter dem Schild ein fester Starenkasten.
>Vor paar monaten an nem Feiertag der aufn Mittwoch fiel, fuhr da einer mit hoher Geschwindigkeit vorbei und wurde geblitzt.
>Muss der das zahlen trotz Feiertag oder ist das dann nichtig? Also schlie?t die Bezeichnung: "Mo-Fr" auch Feiertage ein wenn die 30er Zone eindeutig vor einer Schule ist?
>greetz
>AndrE30



 

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