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Re: Moin Martin..... leider Thema verfehlt....

verfasst von VD, 20.02.2008, 09:37


Als Antwort auf: Re: Moin Martin..... leider Thema verfehlt.... von Lucky M3 am 20. Februar 2008 09:25:16:


<i>Hallo Jan,</i>

<b>Hallo zur?ck</b>

<i>das ist doch mittlerweile bekannt: Nimm die E32 Xenon Streuscheiben und bau die in den E30. Dann zum T?V und Xenon eintragen lassen (legal, weil auf den E32 Xenon Streuscheiben die Typpr?f-Zeichen f?r Xenon drauf sind).</i>

<b>Naja.... so ganz legal ist das ja dann auch nicht *gggg*
Weil, nur Streuscheiben ?ndern ist doch quasi ein Eingriff, den die Bauartgenehmigung nicht vorsieht, oder?</b>

<i>Achja, Du kannst ja z.B. auch Scheinwerfer vom Golf an einen BMW bauen, dann kann Dir der T?V das eintragen, weil der Scheinwerfer f?r den Strassenverkehr abgenommen wurde...</i>

<b>Der springende Punkt.
Heisst im Endeffekt die Bauart- respektive Typgenhmigung eines Scheinwerfers f?r den Strassenverkehr beinhaltet keine spezielle Autobindung.
Pr?ziser: Ist ein Scheinwerfer erstmal f?r den Strassenverkehr zugelassen, kann ich unter Beachtung bestimmter Auflagen (H?he untere Lichtsaustrittskante 50 cm, etc.) diesen einfach an ein anderes Auto pappen!?
Nur eingetragen werden muss es nochmal per Einzelabnahme.

Mir geht es nur um die rein rechtliche Lage. Welcher Umbau jetzt quasi Sinn macht, oder nicht ist egal.
Man k?nnte also, wie Du oben geschrieben hast, den e32-Xenonscheinwerfer durch nen Golf-Scheinwerfer ersetzen.

Hab halt grad ne Diskussion am laufen, ob man einfach andere Scheinwerfer an nem Auto verbauen darf und das dann legal eingetragen bekommt, oder ob es auch wieder ne halbseidene Sache ist!

Dank Dir f?r Deine Antwort!

Gru?
Jan




 

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