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Re: Da gew. Fernabsatz innerhalb von einem Monat.

verfasst von MarburgerE30, 19.02.2008, 12:40


Als Antwort auf: Re: Da gew. Fernabsatz innerhalb von einem Monat. von ouafa325i am 19. Februar 2008 11:37:47:


>Kannte ich bis dato auch nur so, habe aber vor kurzem in einem ebay-Magazin einen Bericht ?ber die Abmahnwelle durch Rechtsanw?lte an ebay-H?ndlern gelesen. Dort stand z.B. das bereits ein Formfehler in der Widerrufsbelehrung (30 Tage statt einem Monat R?ckgabe) als Grund einer berechtigten Abmahnung dient.
>Bist Du Dir daher sicher das sich nichts ge?ndert hat bzw. gibt es vielleicht Unterschiede zwischen Neu- und Gebrauchtware oder ?hnliches?
>Gru?
>Simon
>
>>14 Tage wenn ordnungsgem?? belehrt und Informationen bereitgestellt... *klugschei?modusaus*
>>@Alf: Was ist aus der ebay-Sache geworden?

Geht die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss zu (Textform! Das Gesabbel ist der Auktion ist kein Zugang, muss mindestens per Mail VOR Auktionsende zugehen) liegt die Frist bei 1 Monat. Da das im Regelfall nun immer so sein wird, dass dir vor Gebot und Kaufvertrag mit Zeitablauf keine Belehrung zugeht, liegt es im Endeffekt bei einem Monat. Die Regel ist allerdings 14 Tage bei ordnungsgem??er Belehrung und Zugang vor Vertragsschluss.


 

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