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Re: was willst du h�ren?

verfasst von MarburgerE30, 12.02.2008, 17:39


Als Antwort auf: was willst du h???ren? von oli-dreier am 12. Februar 2008 17:34:55:


Anwendbar ist hier lex loci, sofern kein ma??geblich engerer Bezug zu einem anderen Land.

Das Geld f??r den tats??chlichen Schaden kannst du gleichwohl herausverlangen. Abz??glich der USt, ist klar. Ob du den Wagen dann reparieren l??sst, ist dein Bier. Anders beim Mietwagen, hier ist es ??u??erst umstritten, ob du auch einfach das Geld nehmen kannst. Im Ergebnis wohl nur unter Anrechnung des ersparten Verschlei??es am eigenen Wagen. Im ??brigen ist der Schaden ohnehin klein zu halten, wenn die gelegentlichen Fahrten mit einem Taxi g??nstiger sind, ist dieses zu benutzen.



>zum einen w???rde nach deiner Rechnung erstmal ganz munter 19 % von 1700 ??? abgezogen werden!
>da sind wir schonmal bei 1400 ??? plus ggf. Mietwagen.
>Wobei ich ganz ehrlich sagen muss- du hast kein Anrecht auf eine Komplettlackierung und den Braten hat die gegnerische Versicherung wohl gerochen!
>Aber das ist nur nach deutschem Recht...
>welches Recht hier angewendet wird, weiss ich nicht!



 

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