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das ist Auslegungssache

verfasst von Stephan325i, 31.01.2008, 11:58


Als Antwort auf: Das funktioniert aber nur wenn noch alles dran ist. Teilgeschlachtet is nich :) von Daniel327i am 30. Januar 2008 21:18:10:


Hi,

im Gesetzestext steht nur was von wichtigen Dingen wie Motor, Kat usw. kein Wort das es sich um ein komplettes Fahrzeug handeln muss. Auch gibt es eine Ausnahme was diese Punkte betrifft, aber das schnall ich noch nicht wirklich wie wann und warum. Gesetzestexte halt.

Gru?

Stephan


 

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