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verfasst von Andi-MB, 25.01.2008, 14:23


Als Antwort auf: Re: Sommerreifen darfst Du immer fahren, wenn keine Winterlichen Verh?ltnisse sind! (kt) von deniz-318i am 25. Januar 2008 14:18:49:


Deutschland

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausr?stung an die Wetterverh?ltnisse anzupassen. Hierzu geh?ren insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage..."

Diese ?nderung der Strassenverkehrsordnung beschloss der Bundesrat am 21. Dezember 2005 und trat am 1. Mai 2006 in kraft.

Ein Bu?geld von mindestens 20 Euro wird in Zukunft f?llig, wer gegen diese neue Verordnung verst?sst. 40 Euro m?ssen gezahlt werden, falls der Verkehr behindert wird. Ein Strafpunkt in Flensburg droht zus?tzlich bei einem Unfall mit falscher Bereifung.

Eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland existiert aber auch trotz dieser Neuregelung nicht. Von vielen Experten wird aber diese neue Vorschrift als "situationsbedingte Winterreifenpflicht" interpretiert. Abzuwarten bleibt aber wie die Justiz Urteilen wird, denn in der Praxis ist ein "Boxenstop" bei Wetterumschw?ngen mitunter sehr problematisch. Eine Nachbesserung dieser zweideutigen ?nderung wird daher u.a. von Automobilclubs empfohlen.

Versicherungsschutz in Gefahr?

Unabh?ngig von dieser neuen Verordnung ?ndert sich hinsichtlich der KFZ-Versicherung nichts.

Schon vor dieser neuen "Bussgeld-Verordnung" riskierten Autofahrer den Kasko-Versicherungsschutz bei falscher Bereifung. Einige Unfallverursacher wurden sogar von Ihrer Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrl?ssigkeit in Regress genommen.



 

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