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Re: Nein, aber....

verfasst von FrankGo ., 24.01.2008, 23:59


Als Antwort auf: Re: Nein, aber.... von Derdreier am 24. Januar 2008 17:11:52:


Teilschuld an einem Unfall gibt es bei M?ngeln am eigenen Fahrzeug, die f?r den Unfall unerheblich waren nicht. (Zumindest bei einem normalen Richter.)

Und was kann eine nicht vorhandene Sto?stange verschulden ?
Blinker m?ssen sein, ohne Frage.
Aber wenn Dir jetzt auf der Fahrt ein Blinkerl?mpchen kaputt geht bedeutet das auch f?r Dich nicht das Ende der Fahrt.

Wenn seine Bremsen oder Lenkug nicht gehen w?rde w?re es was anderes, aber so... l?cherlich (in meinen Augen).
Da habe ich dann schon viel schlimmere Aktionen gemacht.
Lustige, wie ohne Sto?d?mpfer fahren.
Oder schlimme, wie mit lockeren Reifen oder losen Querlenkern fahren... geht alles. *g*


>Lieber Frank!
>Wenn Du hier schon sowas von Dir gibst dann sag den Leuten auch das im Falle eines Unfalls sie mindestens eine Teilschuld bekommt. Weiter ist die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit groben M?ngeln nicht zul?ssig. Und ich denke ne zerlegte Schnauze ist schon ziemlich grob finde ich.



 

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