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Re: OT: Verkehrswidrigkeit bis 8 Monate kannste überziehen ohne Punkte

verfasst von Armin, 23.01.2008, 18:05


Als Antwort auf: OT: Verkehrswidrigkeit von Tommy W. am 23. Januar 2008 16:10:40:


>Hi,
>kann dir Beh?rde/Rennleitung eine abgelaufene HU bem?ngeln wenn das Fahrzeug auf Privatgrundst?ck abgestellt ist? Sprich, kann man mir eine Verkehrwidrigkeit vorwerfen, wenn ich gar nicht am Verkehr teilgenommen hab?
>Gru?



 

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