Das mit der AU ist nicht ganz korrekt.
Als Antwort auf: Re: OT: Verkehrswidrigkeit von chris327iC am 23. Januar 2008 16:25:03:
Man kann auch ein Ticket f?r die AU bekommen, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird.
Es geht dabei darum, dass das Fahrzeug angemeldet ist und in Gebrauch genommen werden kann. Das allein ist ausreichend f?r ein Ticket. ?ffentlich oder privat, das ist v?llig egal, kann ein Ordnungsh?ter erkennen, ob die HU/AU abgelaufen ist, kann er ein Owi-Verfahren einleiten.
Ist analog zu sehen mit der Zulassung, du bekommst auch kein Fz. angemeldet mit einer abgelaufenen AU!
Gru? Akki
gesamter Thread:
- OT: Verkehrswidrigkeit - Tommy W., 23.01.2008, 16:10
- Re: OT: Verkehrswidrigkeit - chris327iC, 23.01.2008, 16:25
- Re: OT: Verkehrswidrigkeit - Tommy W., 23.01.2008, 16:27
- Re: OT: Verkehrswidrigkeit - Matze330i, 23.01.2008, 16:46
- Das mit der AU ist nicht ganz korrekt. - Akki, 23.01.2008, 18:04
- Re: OT: Verkehrswidrigkeit - Tommy W., 23.01.2008, 16:27
- Ja, aber - abbakus, 23.01.2008, 16:28
- Eindeutig ja, aber...... - FrankGo ., 23.01.2008, 17:44
- Re: OT: Verkehrswidrigkeit bis 8 Monate kannste überziehen ohne Punkte - Armin, 23.01.2008, 18:05
- Re: OT: Verkehrswidrigkeit - chris327iC, 23.01.2008, 16:25