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Eindeutig ja, aber......

verfasst von FrankGo ., 23.01.2008, 17:44


Als Antwort auf: OT: Verkehrswidrigkeit von Tommy W. am 23. Januar 2008 16:10:40:


Wenn der Wagen ?ffentlich zug?nglich / sichtbar ist: JA.

ABER......
Die Feinheiten sind wichtig:
Die Kontroll-Organe d?rfen keinen Privat-Besitz zur ?berpr?fung betreten.
Sie d?rfen keine Abdeckungen etc. entfernen.
Sie d?rfen: eindeutig gekennzeichneter / ersichtlicher (Grundst?cksmauer) Privatboden nicht betreten.

Sie d?rfen: Ferngl?ser einsetzen (unrealistisch, aber m?glich).
Sie d?rfen: vom ?ffentlichen Boden aus sich die Sache ansehen.


Es ist erlaubt, auf dem eigenen Grundst?ck, welches von er Stra?e aus zu sehen ist sein abgemeldetes Auto zu parken. (nicht ewig, aber eine Zeit lang)

Wenn man dazu die Kennzeichen abschraubt oder verdeckt kann keiner was wollen.
Wenn die entstempelten / abgelaufene AU / abgelaufenen HU - Kennzeichen von der Stra?e aus erkennbar sind ist ein Ticket rechtens.

Seltsamme Gesetze, aber ist so.
Steht der Wagen so, dass die Kennzeichen nicht erkennbar sind, dann d?rfen die Ordnungsh?ter nicht aufs Grundst?ck f?r eine ?berpr?fen.

>Hi,
>kann dir Beh?rde/Rennleitung eine abgelaufene HU bem?ngeln wenn das Fahrzeug auf Privatgrundst?ck abgestellt ist? Sprich, kann man mir eine Verkehrwidrigkeit vorwerfen, wenn ich gar nicht am Verkehr teilgenommen hab?
>Gru?



 

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