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Ja, aber

verfasst von abbakus, 23.01.2008, 16:28


Als Antwort auf: OT: Verkehrswidrigkeit von Tommy W. am 23. Januar 2008 16:10:40:


Es sei denn, es ist ein voellig abgeschlossenes Privatgelaende, dann kann man dagegen angehen.

Nach meiner Information muss jedes auf privaten Abstellplaetzen abgestellte Fahrzeug (sofern diese direkt von der Strasse her befahrbar sind, auch wenn da umlegbare Poller oder so davor stehen), jederzeit den gesetzlichen Bestimmungen genuegen, solange Kennzeichen angebracht sind.


 

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