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Re: OT: Verkehrswidrigkeit

verfasst von Tommy W., 23.01.2008, 16:27


Als Antwort auf: Re: OT: Verkehrswidrigkeit von chris327iC am 23. Januar 2008 16:25:03:


Also ist es ein berechtigter Vorwurf.

>also folgendes:
>HU abgelaufen und die Beh?rde bekommt es mit kannst ne strafe bekommen solange das fahrzeu angemeldet ist. nat?rlich m?ssen die davon erfahren... (b?ser nachbar oder so ?hnlich)
>AU kann abgelaufen sein und das auto kann sogar auf ?ffentlichem parkplatz stehen. solange der motor nicht angelassen wird d?rfen die keine strafe geben. egal wie lange der termin schon her ist.
>solange der motor nicht l?uft und du die umwelt nicht verpestest ist es egal.
>gru?, chris



 

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