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Re: OT: Abgemeldets Fahrzeug auf öffentlich zugänglichem Parkplatz

verfasst von Akki, 23.01.2008, 11:04


Als Antwort auf: Re: OT: Abgemeldets Fahrzeug auf ?ffentlich zug?nglichem Parkplatz von ChriZ am 23. Januar 2008 10:26:32:


Wenn der Parkplatz dir geh?rt, kannst du ihn auf deine Kosten erstmal abschleppen lassen. Dann muss du dir die Knete zivilrechtlich wiederholen. Ich kenne aber keinen, der so etwas schon mal gemacht hat (wegen der Kosten).

Wer hat den explizit in deinem geschilderten Fall abgeschleppt? Die Polizei? Kann ich mir bei einem Privatparkplatz nicht vorstellen.

Das w?rde nur gehen, wenn von dem Fz. eine Gefahr ausgeht!


 

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