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Re: OT: Abgemeldets Fahrzeug auf öffentlich zugänglichem Parkplatz

verfasst von Akki, 23.01.2008, 10:21


Als Antwort auf: OT: Abgemeldets Fahrzeug auf ?ffentlich zug?nglichem Parkplatz von ChriZ am 23. Januar 2008 09:46:53:


Abschleppen durch die Polizei oder ?ff. Verwaltung nur auf ?ffentlichem Grund! Wenn der auf einem Privatparkplatz steht, geht das nur ?ber den Vermieter des Parkplatzes (dann erstmal auf eigene Kosten, je nach dem was im Mietvertag steht, ob er abgemeldete Fz. dort abstellen darf). Ist der Parkplatz Eigentum vom Opelfahrer kann er da stehen.

Gru? Akki


 

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