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Re: bekannnte Mängel müssen angegeben werden - unabhängig von der Gewährleistung

verfasst von Kai R., 21.01.2008, 12:42


Als Antwort auf: Frage zum Gebrauchtwagenverkauf ... von Daniel327i am 19. Januar 2008 16:06:23:


Hallo,

?ber das Thema Gew?hrleistung/Sachm?ngelhaftung wurde schon genug geschrieben. Das sch?tzt aber nicht, wenn man bekannte M?ngel arglistig verschweigt. Da es sich eindeutig um einen Unfallschaden handelt, ist die Frage, ob Du oder Dein Kumpel davon gewusst haben oder davon wissen mussten.

Wissen m?ssen wird bei Privatleuten eher restriktiv ausgelegt. Aber wenn der Nachweis gelingt, dass ihr es gewusst habt und es steht nicht im Kaufvertrag, dann w?re auch eine R?cknahme das Ergebnis.

Gr??e

Kai


 

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