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eine rein abstrakte Einschätzung

verfasst von MarburgerE30, 19.01.2008, 17:07


Als Antwort auf: Re: wenn man keine Ahnung von Garantie und Gew?hrleistung hat, dann lieber nicht von Kombinator am 19. Januar 2008 16:43:38:


Bastlerfahrzeit ist bestenfalls eine Beschaffenheitsvereinbarung, die dem Gew?hrleistungsausschluss vorgelagert ist. Ob hier tats?chlich ein Ausschluss vorliegt, kann ich nur mit Sicherheit nach Vorlage des Vertrages bestimmen, oder durch Auslegung des "Handschlages", falls nichts fixiert wurde.

Die Beschaffenheitsvereinbarung, als ma?gebliches Kriterium, ob denn nun ein Magel vorliegt in Form von "Bastlerfahrzeug" schlie?t zwar kleinere M?ngel ein, jedoch sicher keinen Unfallschaden. Ob dieser bekannt ist, oder sein m?sste, spiel hier keine Rolle. Dies ist h?chstens bei event. SEA zu beachten, soweit sind wir hier aber nicht.

Nacherf?llen kannst du hier u.U. in Form eines gleichwertigen Gebrauchten schon, ich w?rde jedoch aus wirtschaftlicher Sicht versuchen, ihm etwas Nachlass anzubieten, sofern die Geschichte vom Mangel denn stimmt.


 

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