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hmmm... schau mal hier

verfasst von sun-beamer, 10.01.2008, 16:59


Als Antwort auf: NACH dem Einbau,sonst ist die alte ung?ltig. von Kombinator am 10. Januar 2008 16:25:54:


der text ist von twintec:


Wie gestaltet sich der Ablauf der Nachr?stung mit dem KLR-System? Ist eine T?V-Abnahme erforderlich? Wie erf?hrt das Finanzamt von der Nachr?stung?

Der komplette Ablauf ist folgenderma?en:

1. Vor Einbau des Systems wird eine AU durchgef?hrt.

2. Ferner wird zus?tzlich ein Katalysatortest durchgef?hrt.

3. Wenn AU- und Katalysator-Test positiv sind, wird das System anhand der beiliegenden ausf?hrlichen Einbauanleitung eingebaut.

4. Nach dem Einbau f?llt die Werkstatt die beiliegende Einbaubescheinigung aus.

5. Mit folgenden Unterlagen geht der Kunde dann zur Zulassungsstelle bzw. zum Stra?enverkehrsamt: - ABE des KLR-Systems (liegt jedem Einbausatz bei), - AU-Bescheinigung (von der Werkstatt erstellt), - Einbaubescheinigng (von der Werkstatt ausgef?llt). Die Zulassungsstelle ?berpr?ft die Angaben, tr?gt die neue Schadstoff-Schl?sselnummer in die Fahrzeugpapiere ein und erhebt daf?r eine Geb?hr (regional unterschiedlich) von ca. 5,20 bis 15,50 EUR.

6. Die Zulassungstelle informiert automatisch das Finanzamt.

soweit twintec.

also, wenn die AU VOR Einbau gemacht werden soll, kann sie doch auch theoretisch 4 Wochen vorher gemacht worden sein, oder?

suspekt...

gruss micha


 

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