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Das ist leider nicht klar geregelt. Die könntest Du dir erstreiten wenn dein

verfasst von Regensburger, 09.01.2008, 20:32


Als Antwort auf: Re: Richtig! Du schreibst dem einen Widerruf und der l?sst die wieder abholen weils von 327iT am 09. Januar 2008 19:33:44:


Anwalt besser ist als seiner.
Aber frag doch einfach nochmal den Verk?ufer wie er das regeln will.
Oder lass dir einen Kostenvoranschlag f?r eine Entrostung und Beilackierung
erstellen und schick ihm den mal mit und frag dann ob er dir lieber alles Geld ?berweist nat?rlich bevor Du was abholen l?sst.

Gestzestext:

Das Widerrufs- bzw. R?ckgaberecht des Verbrauchers (?? 3, 4 FernAbsG)
Dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag ohne Grund und ohne einen Nachteil zu widerrufen. Dies zu tun, hat er zwei Wochen Zeit (? 361a Abs. 1 BGB), was mehr ist, als die dem Gesetz zugrunde liegende Richtlinie vorgeschrieben hatte. Diese Frist beginnt mit der Lieferung der Ware zu laufen. Es macht also keinen Sinn, wenn der Verk?ufer die Ware eine Woche sp?ter abschickt. Bei Dienstleistungen beginnt sie mit dem Vertragsschluss, endet aber freilich sofort, wenn die Leistung erbracht ist.

Eine Besonderheit gilt, wenn der Verk?ufer es unterl?sst, den Verbraucher wie erforderlich ?ber sein Widerrufsrecht zu informieren. In diesem Falle verl?ngert sich die Frist zur Aus?bung auf vier Monate ab Lieferung bzw. nach Vertragsschluss (? 3 Abs. 1 FernAbsG).

Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind (? 3 Abs. 3 FernAbsG) mit gutem Grund die Warenlieferung nach Kundenspezifikation (Ma?anfertigung) und die Lieferung von verderblicher Ware. Au?erdem sind - sofern die Datentr?ger entsiegelt wurden - auch Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software vom Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt nat?rlich nicht, wenn die Ware mangelhaft ist. Das Widerrufsrecht gilt ferner nicht bei Abonnementvertr?gen (die weiterhin schriftlich - auf Papier - abgeschlossen werden m?ssen und bei denen das VerbrKrG ein eigenes Widerrufsrecht vorsieht) sowie bei Wetten und Lotterien (sofern diese zul?ssig sind). Ebenfalls vom Widerruf ausgeschlossen sind Online-Versteigerungen.

Der Widerruf kann schriftlich, z.B. per Fax, aber auch per E-Mail erkl?rt werden. Wird statt des Widerrufsrechts ein R?ckgaberecht vereinbart, gilt die Zur?cksendung der Ware ebenfalls als Widerruf (? 3 Abs. 3 FernAbsG, ? 361b BGB).

Rechtsfolge des Widerrufs ist die volle Erstattung des Kaufpreises ohne Abzug gegen R?cksendung der Ware. Die R?cksendung erfolgt dabei auf Kosten und Gefahr des Unternehmers. Etwas anderes gilt lediglich bei Vertr?gen unter 40 Euro. In diesem Fall d?rfen die Versandkosten dem Kunden auferlegt werden; eine Ausnahme, die in letzter Minute auf Dr?ngen des Buchhandels eingef?hrt wurde, der bef?rchtete, Leseratten w?rden sich die B?cher auf Kosten der Anbieter nur "ausleihen". Vom Widerruf sind auch eventuelle Drittfinanzierungsvertr?ge betroffen, soweit eine wirtschaftliche Einheit anzunehmen ist (? 4 FernAbsG). Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn der Kredit von der Hausbank des Verk?ufers zur Finanzierung des Gesch?fts gew?hrt wurde.




 

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