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Nicht bei der HUK

verfasst von Katze, 21.12.2007, 22:50


Als Antwort auf: OT: Versicherungsfrage von Akki am 21. Dezember 2007 19:40:58:


Hallo,

bei der HUK muss man nur die Versichererwechselbescheinigung im Original vorlegen. Diese erh?lt man, und das ist der Knackpunkt, bei der Vorversicherung, wenn diese noch nicht l?nger als 7 Jahre zur?ckliegt. Hat man diese Bescheinigung, dann nimmt einen die HUK auch nach 9 Jahren in der alten SF-Klasse. Hab das alles erst vor 1,5 jahren durch.

Katze


 

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