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Fakt ist, du hast mit dem Käufer einen Kaufvertrag geschlossen, der...

verfasst von Eleven, 21.12.2007, 20:58


Als Antwort auf: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt von BMWMartin am 21. Dezember 2007 16:00:34:


... beiderseits Leistungserbringung verlangt. Du hast einen Scheinwerfer, wie beschrieben zu liefern und der K?ufer hat den vollen Kaufpreis zu leisten.

Ist der Artikel nun nicht wie beschrieben hast du ein Problem, da du deine Leistung nicht bzw. ungen?gend erbracht hast. Folge: Du einigst dich preislich / Du erbringst die Leistung und lieferst einen Scheinwerfer wie beschrieben bzw schickst ein Ersatzteil nach / Du trittst vom Kaufvertrag zur?ck und erstattest dem K?ufer seine Leistung zur?ck.


So ist es halt nunmal und jeder hier w?rde sich ?rgern, wenn er Ware zugesendet bekommt, die schlechter ist als beschrieben. (Es sei denn es war schon ein super Schn?ppchen...)

Gru?

Markus


 

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