Ja aber das is alles theoretischer nonsens, denn
Als Antwort auf: Der Grundsatz gilt nur im Strafrecht von Hoffy am 21. Dezember 2007 19:23:46:
? 261 STPO
?ber das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung gesch?pften ?berzeugung.
Bedeutet
Meine Alte hat heute mir Schluss gemacht, Gott geht mir hier alles auf'n Sack. Und jetz noch so'n bl?der M*therf***** der alles abstreitet. Gott wie ich den hasse. Schuldig, Du B*st*rd... gleich ist eh Mittag.
Laut Wikipedia
Der Grundsatz ?Im Zweifel f?r den Angeklagten? ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Der Satz sagt dem Richter nicht, wann er Zweifel haben muss, sondern nur, wie er zu entscheiden hat, wenn er Zweifel hat. Der Richter muss von mehreren m?glichen Schlussfolgerungen aus der Beweisaufnahme nicht die dem Angeklagten g?nstigste w?hlen. Wenn das Gericht von einer dem Angeklagten ung?nstigeren Schlussfolgerung ?berzeugt ist, darf und muss es vielmehr diese der Urteilsfindung zu Grunde legen. Der Grundsatz ?Im Zweifel f?r den Angeklagten? wird nicht bei der Beweisw?rdigung angewendet, sondern erst dann, wenn nach abgeschlossener Beweisw?rdigung noch Zweifel verbleiben.
Der Grundsatz ?Im Zweifel f?r den Angeklagten? ist dann und nur dann verletzt, wenn sich aus dem Urteil selbst ergibt, dass das Gericht Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte.
gesamter Thread:
- OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - BMWMartin, 21.12.2007, 16:00
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - M@x, 21.12.2007, 16:12
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - BMWMartin, 21.12.2007, 16:27
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - Xaan, 21.12.2007, 16:32
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - BMWMartin, 21.12.2007, 16:33
- Marburger ist bei seiner Mutti ;) - AndrE30M42, 21.12.2007, 16:34
- ich weiß :o) (kt) - BMWMartin, 21.12.2007, 16:43
- "Im Zweifel für den Angeklagten" - Xaan, 21.12.2007, 17:17
- Der Grundsatz gilt nur im Strafrecht - Hoffy, 21.12.2007, 19:23
- Ja aber das is alles theoretischer nonsens, denn - Guy, 21.12.2007, 19:35
- Theoretischer Bullshit. Das gibt wenn überhaupt... - Guy, 21.12.2007, 19:29
- Der Grundsatz gilt nur im Strafrecht - Hoffy, 21.12.2007, 19:23
- Beweislast liegt beim Verkäufer (kt) - AC Nico, 21.12.2007, 17:35
- Marburger ist bei seiner Mutti ;) - AndrE30M42, 21.12.2007, 16:34
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - BMWMartin, 21.12.2007, 16:33
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - Kohni, 21.12.2007, 17:47
- Eben nicht, der Verkäuer muss beweisen das beim Versand alles in Ordnung war (mT - Benny, 22.12.2007, 15:58
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - Xaan, 21.12.2007, 16:32
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - BMWMartin, 21.12.2007, 16:27
- Musst Du als Privatperson denn ne Gewährleistung übernehmen ? Ich glaub nich !? - TouringCruiser, 21.12.2007, 17:06
- Was soll das mit Gewährleistung zu tun haben? - M@x, 21.12.2007, 17:28
- Re: Was soll das mit Gewährleistung zu tun haben? - AndrE30M42, 21.12.2007, 18:01
- Re: ist nicht ganz richtig - Kai R., 22.12.2007, 13:06
- Gewährleistung = Sachmängelhaftung und die MUSST du auch als Privatperson geben - AC Nico, 21.12.2007, 17:32
- Was soll das mit Gewährleistung zu tun haben? - M@x, 21.12.2007, 17:28
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - AceVentura, 21.12.2007, 17:26
- Kick ma hier : (kt) - TouringCruiser, 21.12.2007, 17:31
- denk dran, das hat dort nichts mit Gewährleistung zu tun. - AC Nico, 21.12.2007, 17:33
- Re: denk dran, das hat dort nichts mit Gewährleistung zu tun. - TouringCruiser, 21.12.2007, 17:40
- denk dran, das hat dort nichts mit Gewährleistung zu tun. - AC Nico, 21.12.2007, 17:33
- Fakt ist, du hast mit dem Käufer einen Kaufvertrag geschlossen, der... - Eleven, 21.12.2007, 20:58
- Re: mach dich nicht heiss - E30-SCHRAUBER, 23.12.2007, 03:01
- Re: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt - M@x, 21.12.2007, 16:12