e30.de - Archiv @ wittnet.de

e30.de - Archiv @ wittnet.de

Forums-Ausgangsseite

log in | registrieren

| Dies ist nur ein Archiv - kein Betrieb des Forums mehr!

Ja aber das is alles theoretischer nonsens, denn

verfasst von Guy, 21.12.2007, 19:35


Als Antwort auf: Der Grundsatz gilt nur im Strafrecht von Hoffy am 21. Dezember 2007 19:23:46:


? 261 STPO

?ber das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung gesch?pften ?berzeugung.

Bedeutet

Meine Alte hat heute mir Schluss gemacht, Gott geht mir hier alles auf'n Sack. Und jetz noch so'n bl?der M*therf***** der alles abstreitet. Gott wie ich den hasse. Schuldig, Du B*st*rd... gleich ist eh Mittag.

Laut Wikipedia

Der Grundsatz ?Im Zweifel f?r den Angeklagten? ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Der Satz sagt dem Richter nicht, wann er Zweifel haben muss, sondern nur, wie er zu entscheiden hat, wenn er Zweifel hat. Der Richter muss von mehreren m?glichen Schlussfolgerungen aus der Beweisaufnahme nicht die dem Angeklagten g?nstigste w?hlen. Wenn das Gericht von einer dem Angeklagten ung?nstigeren Schlussfolgerung ?berzeugt ist, darf und muss es vielmehr diese der Urteilsfindung zu Grunde legen. Der Grundsatz ?Im Zweifel f?r den Angeklagten? wird nicht bei der Beweisw?rdigung angewendet, sondern erst dann, wenn nach abgeschlossener Beweisw?rdigung noch Zweifel verbleiben.

Der Grundsatz ?Im Zweifel f?r den Angeklagten? ist dann und nur dann verletzt, wenn sich aus dem Urteil selbst ergibt, dass das Gericht Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte.


 

gesamter Thread:

Dies ist nur ein Archiv - kein Betrieb des Forums mehr!
1516458 Postings in 204824 Threads, 1 registrierte User, 28 User online (0 reg., 28 Gäste)
e30.de - Archiv @ wittnet.de | Kontakt
powered by my little forum