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Theoretischer Bullshit. Das gibt wenn überhaupt...

verfasst von Guy, 21.12.2007, 19:29


Als Antwort auf: "Im Zweifel f?r den Angeklagten" von Xaan am 21. Dezember 2007 17:17:57:


...ne Entscheidung nach Aktenlage (?495 a ZPO) ohne Verhandlungtermin oder wenns hoch kommt 'nen m?ndlichen Termin wo jeder jeden hasst und der Kl?ger was von arglistiger T?uschung faselt und der Richter dann auf ne g?tliche Einigung dr?ngt was nat?rlich dann keiner mehr macht weil die Anwaltskosten 20x h?her als nen Scheinwerfer sind... aber da jeder meint, im Recht zu sein gibt auch keiner nach... typisch deutsch halt.

Aber das "in dubio pro reo" is nen theoretischer lateinischer Rechtsgrundsatz der im deutschen Zivilrecht meiner Erfahrung nach nicht praktiziert wird und im Strafrecht bestenfalls bei 50/50 Konstellationen angewandt wird. Wenn Zweifel bestehen, wird im Zivilrecht halt einfach ne Kostenteilung abgeurteilt, z.B. 70% / 30%.

Wenn der K?ufer Klage erhebt, ist alleine die Tatsache, dass er das Kostenriskio tr?gt schon Indiz daf?r, dass er entweder unversch?mt dreist ist oder dass es tats?chlich so war, dass der Nippel bei Lieferung ab war. Und dann kommt ein Zeuge x der sagt "ja ich hab mit das Paket ausgepackt und er war da schon ab" und zack bist Du in der Beweislast. Kenn ich aus Erfahrung.

Aber so bescheuert is normal keiner, erstmal die Gerichtskosten vorzustrecken und noch Anwaltkosten f?r nen Plastiknippel zu riskieren.


>Er muss beweisen das es schon vorher kaputt war



 

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