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Musst Du als Privatperson denn ne Gewährleistung übernehmen ? Ich glaub nich !?

verfasst von TouringCruiser, 21.12.2007, 17:06


Als Antwort auf: OT: Ebay, jetzt hats mich auch erwischt von BMWMartin am 21. Dezember 2007 16:00:34:


>Vor kurzer Zeit n E46 Facelift Xenonscheinwerfer mit Kurvenlicht verkloppt...
>Im inneren des SW war ein Halter gebrochen, das hab ich auch in der Auktion erw?hnt.
>Sonst war das Ger?t meines Erachtens einwandfrei. Ich achte eigentlich sehr darauf keinen M?ll zu verkaufen, weil das macht man ja nicht :o)
>Nun schreibt der K?ufer da w?re aussen noch ein kleiner Halter weggebr?selt, an dem die Blechleiste unter dem Scheinwerfer befestigt wird.
>OK, kann ja sein das ich das ?bersehen habe, aber R?cknahme wurde in der Auktion ausgeschlossen.
>Nur steht da eben noch die Sache mit dem "Artikel nicht wie beschrieben" im Raum...
>Gerne geb ich ihm etwas Geld zur?ck, sofern er es wenigstens mit nem Bild beweisen kann, das der Halter ab ist, aber zur?cknehmen will ich den SW eigentlich nicht.
>Komm ich irgendwie so da raus oder muss ich notgedrungen den Kack wieder zur?cknehmen?
>
>Danke und Gru?
>Martin
>...und ja, daf?r gab es leider ganz sch?n Kohle, ich h?tte f?r einen kaputten SW nicht soviel bezahlt :o)



 

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