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Ausschlaggebend in diesem Fall ist eher folgender Absatz mT

verfasst von Happi, 19.12.2007, 10:38


Als Antwort auf: HA! hat ich doch recht... mL von Christian18 am 19. Dezember 2007 10:27:52:


Dieser Absatz differenziert zwischen Abgasuntersuchung und Abgasgutachten (Fahrbetrieb und Standabgas)

Klar hattest Du recht.
Mit jeder Halben steigt die Weisheit.

.o)

o-ton deines Links

"Und noch ein Hinweis:

Die am 1.10.1971 in Kraft getretenen Abgasgesetze haben nichts mit der ASU zu tun. Jedes Auto, dessen Erstzulassung nach dem 30. Juni 1969 stattfand (also ab 1.7.69), muss zur ASU. Hier wird aber nur das Abgasverhalten im Stand ?berpr?ft. Wie man sich unschwer vorstellen kann, ist der Pr?fungsaufwand unvergleichlich geringer und daher auch vom finanziellen Aufwand her nicht nennenswert."


 

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