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blablubb blaaa

verfasst von Happi, 19.12.2007, 09:29


Als Antwort auf: kann nur sagen wies "damals" war.... von Christian18 am 19. Dezember 2007 00:29:47:


A: ist es 01.07.1969 bei Benzinern , 01.01.1977 bei Dieseln

und

B: hat nix mit Abgasgutachten zu tun, sondern KFZ bis zu dieser Erstzulassung sind von der ASU befreit. Die kam damals halt erst zu diesen Terminen raus. Alles vorher erst zugelassenene braucht bis heute keine ASU. Ergo kannste einbauen was de willst, solange es mechanisch passt, kann hinne rauskommen was will.....




>einbau eines anderen motors (z.b. gti 16v) in einen k?fer zulassung nach 1.1. >oder 1.10.71 -> abgasgutachten! warum? weil der motor in dem auto kein >abgasgutachten hat.
>vor dem dingenskirchen 1971....kein abgasgutachten, weil auto alt genug.
>sprich, nen modelfremden motor einzubaun, war schonmal mit erheblichen kosten >verbunden. warums zwischenzeitlich ging? ka.
>mfg
>christian



 

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