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Re: TÜV Frage bzw Vollgutachten (Roti?)

verfasst von Schumuckl, 07.12.2007, 17:51


Als Antwort auf: T?V Frage bzw Vollgutachten (Roti?) von FleXo im E21 am 07. Dezember 2007 17:23:56:


Gesetzliche Neuregelungen im Bereich der Kfz-Zulassung

Ab 01.03.2007 tritt die neue Zulassungsvorschrift FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge nach ? 40 Abs. 3 des Bundesemissionsschutzgesetzes ("Feinstaubplakette";) in Kraft. Die Regelungen der Stra?enverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden gr??tenteils von der FZV abgel?st.

Die wichtigsten ?nderungen wie folgt im ?berblick:

Wiederzulassung: Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endg?ltig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erh?ht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist f?r eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit f?llig war. Bisher war bereits nach 18-monatiger Stilllegung ein "Vollgutachten" nach ? 21 StVZO erforderlich. Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-?bereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbest?tigung).




 

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