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Re: OT: Verkauffrage

verfasst von FrankGo ., 06.12.2007, 12:30


Als Antwort auf: Re: OT: Verkauffrage von RoBop-E30 am 06. Dezember 2007 12:20:23:


schaden kann es nicht.
Das ist dann rechtlich sowas wie ein besserer Lieferschein.

>Danke Dir!
>So hab ich mir das auch in etwa gedacht.
>Sollte ich noch dazuschreiben dass der K?ufer nicht dabei war?
>>Schreibe eine <b>?bergabebest?tigung</b>.
>>Wortlaut z.B.:
>>"Hiermit wird best?tigt, dass Hr. _______ der Firma ________ auftragsgem?? den Wagen -siehe Ausdurck eBay-Unterlagen- ?bernommen hat.
>>Es wurde der von K?UFER ausgelegte Kaufpreis von _____ Euro vor Ort an VERK?UFER ?bergegeben.
>>Der Wagen wird offensichtlich unbesch?digt und im Zustand wie in der eBay-Beschreibung beschrieben ?bergeben.
>>ORT, DATUM (Uhrzeit), Unterschrift Taransporteur, Unterschrift Verk?ufer"
>>... und das ganze 2mal und ein examplar bleibt bei Dir.
>>>Klar aber du kennst es bestimmt auch:
>>>Es gibt leider immer Leute die sich dann ?ber welche Sachen beklagen.
>>>W?rde alle so einfach denken wie du dann w?rde es auch nie Schwierigkeiten geben.
>>>Oder besser gesagt alle sollten so einfach denken wie Du ;-)



 

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