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Ja, müsste alles stimen...

verfasst von Guy, 04.12.2007, 12:56


Als Antwort auf: OT: Umlagenabrechnung gewerblich vermietete Schrauberhalle von Rudi M20B25 am 04. Dezember 2007 00:31:36:


nur bei den Wassergeb?hren w?r ich generell skeptisch. Wird genauso gern beschissen wie mit Heizkosten.

Nach BGB muss so ne Aufstellung bestimmte formale Kriterien erf?llen, so z.B. Nennung des Verteilerschl?ssels, zahlenm??igen Verbrauches, etc.

D.h. es m?sste konkret zu erkennen sein, anhand welcher Messung die Wasserkosten entstanden sind (eigener Z?hler? Umlage nach Quadratmeter?) bzw. welche Menge sich daraus ergibt. In einigen F?llen m?ssen (m?ssen!) eigene Z?hler eingebaut sein, z.b. bei mehr als 3 Einheiten in Wohnh?usern. Wie das jetzt mit deiner Halle is wei? ich nich, aber google mal danach ;)

Die anderen drei Posten sind ohnehin Betriebskosten, aber da kommt es auf deinen Mietvertrag an -> sieh einfach dort nach, aber generell sind diese Punkte alle umlegbar sofern Sie zu den laufenden Kosten (nicht einmalige Kosten wie Reparaturen am Haus, etc.) geh?ren.


>Moin,
>kann mir einer sagen, was der gewerbliche Vermieter einer Schrauberhalle alles auf die Umlagen anrechnen darf?
>Bei mir wurde berechnet:
>- Allgemeine Haftpflichtversicherung
>- Geb?udeversicherung
>- Grundsteuer B
>- Wassergeb?hren (die von der Menge her schon ?berhaupt nicht stimmen!)
>Ist das so rechtens?
>Danke f?r hilfreiche Ausk?nfte!
>Gru?
>Rudi



 

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