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Gebrauch i.e.S. setzt ein Handeln voraus

verfasst von MarburgerE30, 30.11.2007, 17:10


Als Antwort auf: sondern? von oli-dreier am 30. November 2007 15:25:41:


Gebrauch durch Unterlassen gibt es nicht

>>>>"Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigent?mers, Besitzers, Halters oder F?hrers eines Kraftfahrzeugs wegen Sch?den, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen."
>>>>So leids mir tut, ?ber die PHV hast hier keine Versicherungsschutz
>>>>Gr?sse aus M?nchen
>>>Wobei hier wohl der Knackp?nt das Wort "Gebrauch" ist......
>>>Und von Gebrauch im Sinne eines PKW kann bei einem Umschieben ja nicht wirklich die Rede sein, oder?
>>>Gr?sse,
>>>Bo



 

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