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Kann mir nicht vorstellen das mir das irgendjemand glauben würde...

verfasst von cyberghost, 29.11.2007, 20:06


Als Antwort auf: Re: wie sieht es rechtlich wie folgt aus wenn: von oli-dreier am 29. November 2007 19:52:04:


>dann reicht es ja, wenn ein Kaufvertrag besteht der kurz vor Schadeneintritt unterschrieben wurde oder?
>K?ufer und Verk?ufer k?nnen das ja auch bezeugen.



 

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