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Re: wie sieht es rechtlich wie folgt aus wenn:

verfasst von oli-dreier, 29.11.2007, 19:52


Als Antwort auf: Re: wie sieht es rechtlich wie folgt aus wenn: von MarburgerE30 am 29. November 2007 19:50:27:


dann reicht es ja, wenn ein Kaufvertrag besteht der kurz vor Schadeneintritt unterschrieben wurde oder?

K?ufer und Verk?ufer k?nnen das ja auch bezeugen.


http://www.zeretzke.de.tl

 

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