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Re: wie sieht es rechtlich wie folgt aus wenn:

verfasst von MarburgerE30, 29.11.2007, 19:50


Als Antwort auf: wie sieht es rechtlich wie folgt aus wenn: von oli-dreier am 29. November 2007 19:46:14:


>du einen festen K?ufer hattest, der dir den E21 f?r 5000 ? aufgrund des perfekten Karosseriezustandes geben wollte und ihr beide schonmal einen Vertrag gemacht habt?
>Ich w?rd so hoch wie m?glich rangehen- Vandalisten m?ssen hart bestraft werden um fremder Leute Eigentum endlich zu respektieren!

Entgangener Gewinn ist bei nicht-Kaufleuten stets zu beweisen...



 

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