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Re: Frage zu Kurzzeitkennzeichen aufn 07er Fahrzeug

verfasst von Spediteuse, 28.11.2007, 11:21


Als Antwort auf: Re: Frage zu Kurzzeitkennzeichen aufn 07er Fahrzeug von TomG am 28. November 2007 10:52:39:


>>Hi Leute, hab da mal ne frage:
>>Mein M3 hat seit 2 Jahren ein 07er Kennzeichen. Ist es m?glich meinen M mit einem Kurzzeitkennzeichen (z.B. eine Woche) anzmelden? Hintergrund: mit der 07er Nummer darf man ned aufn Ring fahrn ;-)
>>Kopfzerbrechen bereitet mir nur, dass ja nach 1,5 Jahren nach erhalt der 07er Nummer der Fahrzeugbrief ung?ltig wird....
><b>Mit Kurzzeitkennzeichen darfst auch ned auf den Ring. Definitiv.
>F?r Kzk brauchst allerdings keinen g?ltigen Fahrzeugbrief.
>Gru?,
>Tom</b>

Warum ist das so? Autos sind doch versichert? Und was machen all die Fahrzeuge denn sonst, die nicht t?glich bewegt werden und noch kein H-Kennezichen haben?

Gr?sse,
Bo



 

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