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Re: OT: Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung

verfasst von lion, 20.11.2007, 18:29


Als Antwort auf: OT: Gebrauchtwagengarantie und Gew?hrleistung von is_berlin am 20. November 2007 18:12:02:


Ich sage mal ja, weil wenn mich richtig erinner ist es bei der gesetzlichen Gew?hrleistung so, das im 1 Jahr der H?ndler nachweisen mu? das der Defekt der das Getriebe kaputt gemacht hat nicht schon beim Zeitpunkt des Verkaufs vorlag ( Nahezu unm?glich). Kann aber auch sein die Beweislastumkehr schon nach den ersten 6 Monaten eintritt. Auf alle F?lle w?rde ich es probieren wobei ein Blick in die Garantiebestimmung nicht schaden kann. Da eine Garantie eine freiwillige Sache des Verk?ufers ist kann er da auch reinschreiben was, wann, wieviel, etc.

MfG
Mike


 

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