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Re: OT: Zivi 1 Monat Befreiung fürs Studienbeginn

verfasst von MarburgerE30, 12.11.2007, 19:21


Als Antwort auf: Re: OT: Zivi 1 Monat Befreiung f?rs Studienbeginn von Oli* am 12. November 2007 15:51:42:


>warum fragst Du uns? Klar geht das normalerweise nicht, sonst w?rde jede faule Sau sich seinen Dienstanfang so legen, das er nach 5 Monaten studiert.
>Red mit deinem Dienstherren. Sowas l??t sich mit etwas entgegenkommen ?ber ?-Stunden regeln. Problematisch sind die Versicherungen, also Haftpflicht und auch KK sowie Sozialbeitr?ge.
>Oliver

Dienstherr? h?h? Der hat da gar nix zu sagen, die Stelle, an der der Dienst abgeleistet wird hat Organisatorisches nix zu regeln. Nur BAZ. Und genau die muss man auch anquatschen, vgl unten.


 

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